BVfK - Wochenendticker 1. Juni 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Darf ein seriöser Autohändler mit reparierten US-Totalschaden handeln?

 

Totalschaden bedeutet nicht vollständig zerstört.

 

In Osteuropa kann man gut und günstig reparieren.

 

Muss nicht sein: Mit faulen Vertragstricks im Halbdunkeln operieren.

 

Die Lösung: Juristische Gründlichkeit, Transparenz und pragmatische Strategie.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

2018 war das angriffstärkste Jahr für Cyberkriminelle - Tendenz für 2019 steigend

 

BVfK-Mitglieder schützen sich - Gut gemacht!

Termine:

Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019! 

 

Save the date: 2. Mai 2020 großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen"

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Fahndungseintrag im Ausland = Rechtsmangel?

 

WARNUNG vor Geschäften mit Luxocars in Münster

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

darf ein seriöser Autohändler einen Gebrauchtwagen an einen normalen Kunden zur üblichen Verwendung verkaufen, wenn dieses Fahrzeug zuvor in den USA einen Totalschaden erlitten hatte, in diesem Zustand dann nach Litauen verschifft und schließlich dort repariert wurde?

Die Antwort lautet: grundsätzlich ja.

„Aber ist das denn nicht kriminell?“ lautet die Gegenfrage, besonders von privaten Kunden.

Dem folgt dann die beliebte Juristen-Antwort: „Es kommt drauf an...“

Denn: ein Totalschaden ist bekanntermaßen kein vollständig zerstörtes Auto, sondern lediglich eines, bei dem sich die Reparatur nicht mehr lohnt. Der BGH sagt, wenn es um die Höhe der Versicherungserstattung geht: „bei 130 % ist Schluss“ und legt dabei die Grenze, bis zu der Unfallreparaturen zu bezahlen sind, großzügiger Weise um 30 % höher, als den Zeitwert des Fahrzeugs.

Dies allerdings unter Berücksichtigung des Restwerts, der weniger durch den tatsächlichen Schadensumfang, als durch den u.a. in Folge von Auslandsnachfrage nach oben verschobenen Marktwert geprägt wird. Die Ursache hierfür: im Ausland, insbesondere in Osteuropa kann man wesentlich günstiger reparieren, was sich umso deutlicher auf die Kalkulation auswirkt, je größer der Lohnanteil im Verhältnis zu den Materialkosten ist.

Doch zurück in die USA: Während der BVfK in Deutschland versucht, die Diskussion um Unfallwagen zu versachlichen (>>> BVfK-Podiumsdiskussion: Unfallwagen richtig verkaufen) und der Verkauf eines reparierten Unfallschadens auch rechtlich einwandfrei und seriös möglich ist, fürchten unsere Kollegen jenseits des Atlantiks ehemals „damaged cars“ wie der Teufel das Weihwasser, denn es gelingt, wie auch bei uns, immer ein Haar in der Suppe der Unfallreparatur zu finden. Die folgende juristische und finanzielle Explosion will kein US-Cardealer erleben und daher werden in den USA kaputt geschriebene Unfallwagen fast verschenkt.

Nun kommen unsere osteuropäischen Karosseriebauer ins Spiel. Oft geniale Handwerker von hoher Qualität, die nicht mehr nur auswechseln, sondern auch richtig dengeln und schweißen können.

Alles in allem also im Prinzip eine runde Sache, mit der man gutes Geld verdienen kann und man fragt sich: Wo ist das Problem?

Das Problem besteht u.a. in den an solchen Geschäften beteiligten Händlern. Ihre Gier führt dazu, die Gewinne auch noch durch billige Reparaturen zu erhöhen und die Tatsache, dass Sie mehr dazu neigen, mit faulen Vertragstricks im Halbdunklen zu operieren, als nach Wegen zu suchen, ihre Geschäfte legal und seriös zu betreiben.

Das geht nämlich grundsätzlich (s.o.) und wir vom BVfK helfen beim Suchen nach solchen Wegen und bereiten diese dann mit juristischer Gründlichkeit, Transparenz und pragmatischer Strategie für unsere Mitglieder, denn auch das gehört zu dem, wofür wir da sind:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

2018 war das angriffstärkste Jahr für Cyberkriminelle - Tendenz für 2019/2020 steigend

Laut Security-Insider.de war das vergangene Jahr das angriffstärkste Jahr durch Malware, seit es Schadsoftware gibt. 13 von 1000 E-Mails enthielten schadhafte Malware, was einen enormen Anstieg der Bedrohungen aus dem Netz darstellt.
Ein Trend der sich auch für 2019 nun immer stärker abzeichnet ist der Angriff auf Router, also das Tor zu Ihrem gesamten Netzwerk und allem was sich an internetfähigen Geräten darin befindet. Über einen Klick auf einen Link einer falschen E-Mail, sucht sich die schadhafte Software ihren Weg zum Router. Sobald sich Zugang zum Router verschafft werden konnte werden die Anmeldedaten geändert und die Angreifer haben freies und leichtes Spiel um ihr Unwesen zu treiben. 

Sichere Passwörter verwenden

Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal der Appell, stets sichere Passwörter zu verwenden, egal wie simple das angeschlossene Gerät zu sein scheint. Man mag es nicht glauben, aber die Zahl der Router im Netz, die noch die Auslieferungspasswörter besitzen, liegt immer noch im 2-stelligen Prozent-Bereich (41%), wenn auch überwiegend in Heimnetzwerken. Dennoch werden immer wieder Schwachstellen genutzt, die man eigentlich durch Updates installierter Soft- und Firmware und sichere Passwörter hätte vermeiden können. Bei den meisten Angriffen sitzt auch kein Mensch mehr am Rechner, der sich versucht da irgendwie reinzuhacken, denn die Standardroutinen der Angriffsmöglichkeiten sind längst programmiert und laufen automatisiert ab.
Anders jedoch bei Unternehmen, die höhere Umsätze erzielen und in der Lage wären hohe Lösegeldsummen zu zahlen, da machen sich dann doch noch erfahrene Hacker an die Arbeit um jedes noch so kleine Leck für einen erpresserischen Zugang nutzen zu können.

Handeln Sie nicht erst wenn es zu spät ist

Wenn man bedenkt, dass Deutschland eines der am stärksten attackierten Länder ist und Unternehmen mit steigender Tendenz kapitale Schäden erlitten haben oder sogar in die Insolvenz getrieben wurden, dann muss jeder dem sein Geschäft lieb ist alles Erdenkliche daran setzen, die Tore zum eigenen Netzwerk verschlossen zu halten. 

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BVfK-Mitglieder schützen sich - Gut gemacht!

Auf unserer Internetseite, haben mehr als 600 Mitglieder einen Zugang zum internen Bereich, was uns zeigt, dass unsere Leistungen und Mitgliederinformationen, sowie auch die Angebote unserer Kooperationspartner für die meisten ein Gewinn ist.
Unsere Sicherheitssoftware hat uns mitgeteilt, dass gerade einmal 3 Nutzer ein Passwort verwenden, was man leicht erraten könnte. Das wiederum zeigt uns, dass unsere Mitglieder sensibilisiert sind und Warnmeldungen und Tipps zur Verbesserung der Sicherheit wahrnehmen und umsetzen. Gut gemacht!

Wir fordern die 3 Kandidaten in Kürze auf, das Passwort zu ändern, zu deren und unserer Sicherheit.

Ein sicheres und sonniges Wochenende 

Ihre BVfK-IT

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Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019!

Das BVfK-Team lädt wieder zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der wie gewohnt in Bad Homburg, gut erreichbar und dennoch nur 17 S-Bahn-Minuten vom Messegelände entfernt ist. Ein weiterer Vorteil sind Übernachtungspreise ohne exorbitante IAA-Aufschläge. 

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.

Weitere Informationen sowie Online-Anmeldung finden Sie hier: 

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

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Save the date: 2. Mai 2020 großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen"

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Fahndungseintrag im Ausland = Rechtsmangel?

Vermehrt erhalten wir Anfragen von Mitgliedern, die im jeweiligen Glauben an die rechtmäßige Eigentümerstellung Fahrzeuge aus dem Ausland erworben und weiterveräußert haben, die im Wege einer Straftat erlangt wurden. Neben dem Tatbestand des Diebstahls kommt hierbei auch der des Betrugs sowie der Unterschlagung in Betracht. So stand eine spanische Mietwagenfirma im vergangenen Jahr beispielsweise im Verdacht, vorgetäuscht zu haben, Leasing-Fahrzeuge zum Zwecke der Vermietung erwerben zu wollen, um diese dann an unwissende Käufer weiter zu veräußern, ohne jemals Eigentum erworben zu haben. Das Entsetzen des auf diese Masche reingefallenen (gewerblichen) Käufers ist groß, wenn sich nach erfolgtem Vertragsschluss mit einem in Deutschland ansässigen Privat- oder Geschäftskunden herausstellt, dass es sich um ein auf diesem Wege erworbenes Fahrzeug handelt.

Welche behördlichen Maßnahmen werden nun ergriffen?

Werden im Ausland behördliche Ermittlungen aufgenommen, erfolgt in der Regel ein Eintrag im sogenannten Schengener Informationssystem (SIS), in dem internationale Fahndungsausschreibungen erfasst werden. Fahrzeuge können daraufhin auch in Deutschland beschlagnahmt oder sichergestellt werden. Eine höchst brisante und unangenehme Situation für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Auch wenn die hierzulande vollzogene Maßnahme aufgehoben und das Fahrzeug wieder herausgegeben wird, besteht der SIS-Eintrag in der Regel auf unbestimmte Zeit fort. Ob die Ermittlungen im Ausland abgeschlossen sind, lässt sich nur schwer feststellen. Aus eigener Erfahrung können wir berichten, dass die für die SIS-Verwaltung zuständigen Landesbehörden (sogenannte „Sirenen“) Anfragen nicht beantworten.

Wie ist die Situation rechtlich einzuschätzen?

Der BGH hat mit Urteil vom 18.01.2017 entschieden, dass bereits die Eintragung im SIS einen Rechtsmangel darstellt, da eine solche für den Käufer im gesamten Schengen-Raum mit der Gefahr verbunden sei, dass ihm das Fahrzeug auf unbestimmte Zeit entzogen werde. Außerdem sei die Weiterverkäuflichkeit des Pkw erheblich beeinträchtigt, da eine Pflicht zur Aufklärung gegenüber dem Käufer jedenfalls erforderlich sei.

Eine Nachbesserung dürfte regelmäßig unmöglich sein, sodass der Kaufvertrag in letzter Konsequenz rückabzuwickeln ist. Unklar ist bislang allerdings, zu welchem Zeitpunkt der SIS-Eintrag vorliegen muss, um einen Rechtsmangel zu begründen. Der BGH spricht davon, dass der Sachverhalt, auf dem die später durchgeführte Sicherstellungsmaßnahme basiert, bereits bei Übergabe vorgelegen haben muss. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um den tatsächlichen Lebenssachverhalt, also den Eigentumsentzug handelt. Man könnte aber auch die Auffassung vertreten, dass erst der konkrete SIS-Eintrag zu entsprechenden Maßnahmen führen kann und ein Abstellen auf den Lebenssachverhalt zu weit vorgreife.

Auch ist umstritten, ob ein gutgläubiger Erwerb, der im Falle eines Diebstahls grundsätzlich ausscheidet (§ 935: kein gutgläubiger Erwerb an abhandengekommenen Sachen) im Falle eines Betrugs bzw. einer Unterschlagung dennoch möglich ist. Dies ist wohl nach überwiegender Rechtsauffassung anzunehmen.

Was ist zu veranlassen?

Da die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs vom Zeitpunkt des SIS-Eintrags und der Art der Straftat, die zu einem solchen führt, abhängt, ist von einer vorschnellen Fahrzeugrücknahme abzuraten und zunächst einmal die Eigentumslage zu klären. 

Höchstrichterlich wurde bislang nur geklärt wurde, dass der SIS-Eintrag einen Rechtsmangel darstellt. Die sich daraus ergebenden umfassenden Konsequenzen und zu berücksichtigenden Eigentumsverhältnisse sind allerdings mitunter nicht allgemeingültig abschätzbar, sodass das Verhalten im Einzelfall unter Abwägung sämtlicher Faktoren entschieden werden sollte.

Die Rechtsabteilung unterstützt Sie wie immer gerne bei der Beurteilung und Anspruchsabwehr bzw. Anspruchsdurchsetzung.

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WARNUNG vor Geschäften mit Luxocars in Münster

Kürzlich wurde der BVfK darauf hingewiesen, dass die Firma Luxocars in Münster sowohl auf Geschäftspapier als auch im Internet mit dem BVfK-Logo sowie den Logos weiterer Verbände und Institutionen werbe. Darauf angesprochen flüchtete sich der „Verkaufsleiter“ in fadenscheinige Ausreden. Der BVfK erwirkte infolge dessen eine Einstweilige Verfügung gegen die Firma, die jedoch nach Erlass nicht zugestellt werden konnte.

Nach hiesigen Ermittlungen hat das Unternehmen an der angegebenen und im Handelsregister eingetragenen Adresse nie den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Gespräche mit dem Vermieter des Gebäudes haben ergeben, dass dort zahlreiche Autokäufer in der Erwartung vorstellig wurden, ihr neues Fahrzeug abholen zu dürften. Teilweise wurden nach ersten Berichten Vorkasse-Zahlungen im sechsstelligen Bereich geleistet. Ermittlungen wurden seitens der Kriminalpolizei Münster bereits eingeleitet.

Die Internetpräsenzen des Unternehmens sind inzwischen offline. Gleichwohl warnen wir eindringlich davor, Geschäfte mit der Firma Luxocars abzuschließen, sofern diese in irgendeiner Form noch aktiv auftritt. Diesbezügliche Hinweise nehmen wir gerne entgegen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.09.2019: BVfK-IAA-Händlerabend

02.05.2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress "Rhein in Flammen"

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